Unfallversicherungsschutz beim Tragen von Uhren und Schmuckstücken im Sportunterricht (aus Pluspunkt 1/2002)

Vorrangige Aufgabe der Unfallversicherungsträger ist es, Schulunfälle und deren Ursachen mit allen geeigneten Mitteln bereits im Vorfeld zu vermeiden.

Rechtlich verantwortlich für die Unfallverhütung vor Ort sind der Schulleiter und / oder die Lehrkräfte. Sie haben für die Sicherheit der Schüler – auch im Schulsport zu sorgen.

D.h. die Lehrkräfte entscheiden, bei welchen sportlichen Betätigungen eine Gefährdung gegeben ist, auch dann, wenn die Eltern dies nicht für erforderlich halten bzw. erklären, dass sie die Verantwortung übernehmen oder sogar darauf verzichten, die gesetzlichen Leistungen im Falle eines Unfalls in Anspruch zu nehmen.

Daraus ergeben sich im Einvernehmen mit dem Ministerium folgende Mindestanforderungen:

1.       Schmuckstücke und Uhren werden für die Dauer des Sportunterrichts abgelegt.

2.       Kleinere Schmuckstücke (z.B. gepiercte Ohr,-Augenbrauen-oder Nasenringe, die nicht abgelegt werden können, müssen mit Heftpflaster oder Tape abgeklebt werden.

3.       Wenn eine Schülerin oder ein Schüler sich weigert den entsprechenden Anordnungen zu folgen, dürfen diese nicht am Sportunterricht teilnehmen.

4.       Können dadurch entsprechende Leistungsnachweise nicht erbracht werden, darf die Note „ungenügend“ erteilt werden.

Unfallvermeidung durch entsprechende Sportkleidung

1.        Sportkleidung unterscheidet sich von Freizeitkleidung durch die notwendige Bewegungsfreiheit und besitzt keine unnötigen verletzungsauslösenden Kleinteile

(z.B. Nieten, Reißverschlüsse, Druckknöpfe usw.)

2.        In der Halle sind Hallenschuhe notwendig!

Joggingschuhe besitzen aufgrund ihrer Sohlenbeschaffenheit eine größere Reibung, wodurch das Rutschen bei Richtungsänderungen erschwert wird. Die Belastungen auf das Sprunggelenk (z.B.Umknicken )nehmen zu. Langfristig kann es zu Mikroverletzungen in den Sprunggelenken kommen, die sich erst nach Jahren bemerkbar machen.

3.        Für Brillenträger ist das Tragen von Sportbrillen im Sportunterricht Pflicht. Die Kassen    übernehmen die Kosten.

4.        Aus hygienischen Gründen ist das Wechseln der Sportkleidung (Hemd, Hose, Socken ) notwendig.

5.        Die notwendige Sportkleidung (incl. Handtuch und Seife) befindet sich in einer eigenen Sporttasche oder einem Sportbeutel und hat zwischen den Heften nichts verloren.       Fachschaft Sport